{"id":5446,"date":"2024-12-16T10:11:05","date_gmt":"2024-12-16T09:11:05","guid":{"rendered":"https:\/\/enlite.testumgebung.vandesandt-stollner.de\/?page_id=5446"},"modified":"2025-01-17T12:01:09","modified_gmt":"2025-01-17T11:01:09","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/enlite.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1331.2px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:16px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:16px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Leistungen der ENLITE Management &amp; Engineering GmbH<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong> Geltungsbereich und Gegenstand <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>1.1<\/strong> Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbestimmungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer ENLITE Management &amp; Engineering GmbH \u2013 nachfolgend ENLITE genannt \u2013, d.h. f\u00fcr die Erbringung von Beratungsdienstleistungen durch ENLITE gegen\u00fcber dem Auftraggeber.<\/p>\n<p><strong>1.2<\/strong> Diese AGB gelten f\u00fcr Auftr\u00e4ge des Auftraggebers an ENLITE ausschlie\u00dflich; d.h. abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ENLITE ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Auftragsbest\u00e4tigung auf seine AGB verweist und ENLITE dem nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n<p><strong>1.3<\/strong> Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der durch ENLITE zuletzt zumindest in Textform mitgeteilten Fassung.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Vertragsabschluss und -abwicklung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>2.1<\/strong> Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und ENLITE kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von ENLITE annimmt (z.B. schriftlich, per Email). Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht.<\/p>\n<p><strong>2.2<\/strong> ENLITE erbringt die Beratungsleistungen gegen\u00fcber dem Auftraggeber entsprechend der im jeweiligen Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung. Der Umfang, die Aufgabenstellung, die Leistungsdauer, die Verg\u00fctung usw. der beauftragten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag sowie diesen AGB.<\/p>\n<p><strong>2.3<\/strong> ENLITE ist berechtigt, zur Erf\u00fcllung der vertraglichen Verpflichtungen Erf\u00fcllungsgehilfen einzusetzen. ENLITE wird nur solche eigenen Mitarbeiter und\/oder Erf\u00fcllungsgehilfen zur Erf\u00fcllung der vertraglichen Verpflichtungen einsetzen, die \u00fcber eine dem jeweiligen Vertragsgegenstand angemessene berufliche Qualifikation verf\u00fcgen. Der Auftraggeber ist gegen\u00fcber den eigenen Mitarbeitern und\/oder Erf\u00fcllungsgehilfen von ENLITE nicht weisungsbefugt.<\/p>\n<p><strong>2.4<\/strong> Die Parteien benennen bei jedem Vertragsabschluss jeweils einen Ansprechpartner als Entscheidungstr\u00e4ger, \u00c4nderungen dieser Personen sind der jeweils anderen Partei unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>2.5<\/strong> Der Sitz von ENLITE gilt als Erf\u00fcllungsort, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wird.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Mitwirkung<\/strong><strong>spflichten<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>3.1<\/strong> Im Zusammenhang der Erbringung der im Vertrag vereinbarten Beratungsleistungen durch ENLITE ist der Auftraggeber zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Diese Mitwirkung des Auftraggebers ist seinerseits eine Hauptleistungspflicht, die im Verh\u00e4ltnis zu ENLITE unentgeltlich, termingerecht, in der erforderlichen Qualit\u00e4t und im vereinbarten Umfang zu erbringen ist.<\/p>\n<p><strong>3.2<\/strong> Die Mitwirkungsleistungen umfassen insbesondere auch die umfassende und rechtzeitige Aush\u00e4ndigung bzw. \u00dcbermittlung notwendiger Unterlagen, Dateien und Informationen \u00fcber die Organisation und die betrieblichen Abl\u00e4ufe des Auftraggebers, sowie die barrierefreie (Mit-) Benutzung von dessen Infra- und Informatikstruktur. Etwaige Einschr\u00e4nkungen der Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers sind ENLITE rechtzeitig im Voraus mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>3.3<\/strong> Im Zuge der Leistungserbringung durch ENLITE f\u00fcr den Auftraggeber vereinbarte Ausf\u00fchrungsfristen sind durch den Auftraggeber einzuhalten. Sein jeweiliges technisches Fachwissen stellt der Auftraggeber zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><strong>3.4<\/strong> Die Parteien sind jeweils verpflichtet, in angemessenen Intervallen, zumindest t\u00e4glich, regelm\u00e4\u00dfige Sicherungen von Daten und Programmen in maschinenlesbarer Form und in mehreren Generationen vorzunehmen.<\/p>\n<p><strong>3.5<\/strong> Soweit ENLITE Leistungen in den R\u00e4umen des Auftraggebers erbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, rechtzeitig und unentgeltlich die f\u00fcr die Leistungserbringung tats\u00e4chlich notwendigen Arbeitsbedingungen zu schaffen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die insofern bestehenden gesetzlichen Regelungen einzuhalten.<\/p>\n<p><strong>3.6<\/strong> Sofern der Auftraggeber Software f\u00fcr die Leistungserbringung durch ENLITE bereitstellt oder bereitzustellen verpflichtet ist, ist er verpflichtet sicherzustellen, dass Rechte Dritter hierdurch nicht ber\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>3.7<\/strong> Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durch ENLITE im Rahmen der Leistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse gr\u00fcndlich auf wesentliche M\u00e4ngel und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu testen, bevor er ihre operative Nutzung beginnt. Dies gilt auch f\u00fcr Leistungen, die er im Rahmen der Nacherf\u00fcllung erh\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>3.8<\/strong> Soweit bzw. sofern der Auftraggeber die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollst\u00e4ndig oder nicht in der vereinbarten Weise erf\u00fcllt, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z.B. Verz\u00f6gerungen, Mehraufwand) nicht durch ENLITE zu verantworten und vom Auftraggeber zu tragen.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Leistungs-, Liefertermine und Fristen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>4.1<\/strong> Die Einhaltung von Leistungs-, Lieferterminen und\/oder Fristen durch ENLITE setzt die ordnungsgem\u00e4\u00dfe und rechtzeitige Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher dem Auftraggeber obliegenden Mitwirkungspflichten (vgl. vorstehend Ziffer 3) voraus. Andernfalls verschieben sich Leistungs-, Liefertermine und\/oder Fristen um den Zeitraum, den die Erbringung der Mitwirkung durch den Auftraggeber zus\u00e4tzlich andauerte, zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit f\u00fcr die (Wieder-) Aufnahme der Leistungen durch ENLITE. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt jeweils vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>4.2<\/strong> Als verbindlich gelten nur solche Leistungs- und Liefertermine, die im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbart wurden oder durch ENLITE als solche best\u00e4tigt oder bezeichnet wurden.<\/p>\n<p><strong>4.3<\/strong> Leistungs-, Liefertermin und\/oder Fristen bed\u00fcrfen ausdr\u00fccklicher, schriftlicher Vereinbarung, um als Fixtermine zu gelten.<\/p>\n<p><strong>4.4<\/strong> Vereinbarte Leistungs- und\/oder Lieferfristen verl\u00e4ngern sich um den Zeitraum, w\u00e4hrend dessen ENLITE durch h\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse au\u00dferhalb der eigenen Risikosph\u00e4re an der Lieferung oder Leistungserbringung gehindert ist. \u00dcber den Beginn und das Ende solcher Hindernisse, sobald erkennbar, wird ENLITE den Auftraggeber informieren. Der Auftraggeber r\u00e4umt ENLITE in solchen F\u00e4llen eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung ein.<\/p>\n<p><strong>4.5<\/strong> ENLITE kommt nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform.<\/p>\n<p><strong>4.6<\/strong> Bei einer von ENLITE zu vertretenden Verletzung eines Leistungs- bzw. Liefertermins und\/oder einer Frist ist Auftraggeber zun\u00e4chst verpflichtet, eine zur Nachholung der Leistung angemessene Nachfrist zu setzen, sofern dies zumutbar ist. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Auftraggeber berechtigt, den eingetretenen, nachweisbaren Verzugsschaden geltend zu machen. Soweit zumutbar, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor der Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz von vergeblichen Aufwendungen ENLITE eine weitere Nachfrist zur Leistungserbringung setzen.<\/p>\n<p><strong>4.7<\/strong> Bei einer durch den Auftraggeber zu vertretenden Verletzung eines Leistungs- bzw. Liefertermins und\/oder einer Frist verschieben sich vereinbarte Termine um einen angemessenen Zeitraum. ENLITE ist berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Erbringung von Mitwirkungsleistungen zu setzen. Vor der Geltendmachung einer Entsch\u00e4digung wird ENLITE \u2013 au\u00dfer, dies ist unzumutbar \u2013 eine weitere Frist zur Erbringung der Mitwirkungsleistungen setzen.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Rechte an Arbeitsergebnissen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>5.1<\/strong> Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch ENLITE schutzf\u00e4hige Arbeitsergebnisse (z.B. Auswertungen, Planungs-, Konzeptunterlagen, Berichte, Zeichnungen, etc.) entstehen, stehen alle Rechte an diesen Arbeitsergebnissen \u2013 insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen und technische Schutzrechte \u2013 ausschlie\u00dflich ENLITE zu, auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind.<\/p>\n<p><strong>5.2<\/strong> Ist im Vertrag die \u00dcbergabe von Arbeitsergebnissen an den Auftraggeber vereinbart, so r\u00e4umt ENLITE hieran ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung durch den Auftraggeber in dessen Gesch\u00e4ftsbetrieb ein. Die \u00dcbertragung weitergehender Nutzungsrechte bedarf es der ausdr\u00fccklichen Vereinbarung mit ENLITE. Insbesondere das Recht des Auftraggebers zur Verwertung und Verbreitung der Arbeitsergebnisse au\u00dferhalb seines Gesch\u00e4ftsbetriebs \u2013 zum Beispiel durch Zurverf\u00fcgungstellung im Internet oder durch die Erbringung von Rechenzentrumsleistungen \u2013 bedarf der vorherigen Zustimmung durch ENLITE. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.<\/p>\n<p><strong>5.3<\/strong> Sofern Standardsoftware als zu erbringende Leistung vereinbart wurde, werden dem Auftraggeber die nicht ausschlie\u00dflichen Nutzungsrechte auf jene Dauer einger\u00e4umt, die f\u00fcr die Nutzung der jeweiligen vertraglichen Leistungen erforderlich sind, jedoch nicht weitergehend als in vorstehender Ziffer 5.2 geregelt. Die Nutzungsregelungen des Herstellers der Standardsoftware bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>5.4<\/strong> Die im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen f\u00fcr den Auftraggeber vorgenommenen \u00c4nderungen von Standardsoftware, sowie durch ENLITE neu erstellte Software, die nicht exklusiv f\u00fcr den Auftraggeber erstellt wird, kann ENLITE f\u00fcr eigene wirtschaftliche Zwecke verwenden und insbesondere auch an Dritte zu deren Nutzung weitergeben. Allgemeine Methoden und Vorgehensweisen, die im Rahmen der Leistungserbringung und Ergebnisanwendung individuell durch ENLITE angewendet wurden bzw. als Arbeitsresultate von ENLITE entstanden sind, d\u00fcrfen die Parteien auch f\u00fcr eigene Zwecke verwenden und an Dritte weitergeben, sofern dadurch keine berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei ber\u00fchrt werden. F\u00fcr den Fall, dass dem Auftraggeber Miturheberrechte zustehen, gestattet dieser hiermit eine entsprechende Verwendung bzw. Weitergabe durch ENLITE.<\/p>\n<p><strong>5.5<\/strong> Soweit vorstehend nicht abweichend vereinbart, beh\u00e4lt sich ENLITE das Eigentum und die Rechte an den in dieser Ziffer 5 n\u00e4her bezeichneten Arbeitsergebnissen bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der Verg\u00fctung durch den Auftraggeber vor.<\/p>\n<p><strong>5.6<\/strong> Bei bereits dem Auftraggeber einger\u00e4umten Nutzungsrechten an Arbeitsergebnissen beh\u00e4lt sich ENLITE im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers das Recht vor, die Nutzungsrechte bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung zu widerrufen; die weiteren ENLITE im Zusammenhang des Zahlungsverzugs zustehenden gesetzlichen und vertraglichen Rechte bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Verg\u00fctung, Zahlungsbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>6.1<\/strong> Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Verg\u00fctung an ENLITE verpflichtet. Die Berechnung der Verg\u00fctung erfolgt nach jeweiligem Zeitaufwand unter Zugrundelegung der zwischen den Parteien vereinbarten Verg\u00fctungss\u00e4tze, sofern keine andere Verg\u00fctung (z.B. ein Festpreis) vereinbart wurde.<\/p>\n<p><strong>6.2<\/strong> ENLITE ist zur monatlichen Abrechnung der jeweiligen Verg\u00fctung berechtigt, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, wobei die jeweiligen Angaben in einer Rechnung die vertragliche\/projektbezogene Zuordnung erm\u00f6glichen sollen.<\/p>\n<p><strong>6.3<\/strong> Reisezeiten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von ENLITE sind durch den Auftraggeber gem\u00e4\u00df Ziffer 6.1 zu verg\u00fcten. Reisekosten sind auf Nachweis durch den Auftraggeber zu ersetzen, soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist.<\/p>\n<p><strong>6.4<\/strong> Die vertraglich vereinbarte Verg\u00fctung versteht sich stets zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p>\n<p><strong>6.5<\/strong> Alle Rechnungen von ENLITE sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungstellung ohne Abzug zur Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>6.6<\/strong> Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist ENLITE berechtigt, Verzugszinsen gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens im Einzelfall bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Zur\u00fcckbehaltungsrechte und Aufrechnung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>7.1<\/strong> Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder durch ENLITE anerkannt sind.<\/p>\n<p><strong>7.2<\/strong> Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Abnahme von Arbeitsergebnissen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>8.1<\/strong> Soweit zwischen den Parteien die Abnahme von Arbeitsergebnissen vereinbart ist, ist der Auftraggeber auf Aufforderung durch ENLITE verpflichtet, die Abnahme in einem \u00dcbergabe- bzw. Abnahmeprotokolls schriftlich zu best\u00e4tigen, sofern bzw. sobald die gesetzlichen Voraussetzung zur Abnahme gegeben sind. Nicht erhebliche M\u00e4ngel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.<\/p>\n<p><strong>8.2<\/strong> Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse von ENLITE unverz\u00fcglich nach ihrer \u00dcbermittlung, sp\u00e4testens aber nach Aufforderung durch ENLITE zu testen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei den Tests festgestellte M\u00e4ngel ENLITE unverz\u00fcglich zumindest in Textform mitzuteilen und ENLITE bei der M\u00e4ngeluntersuchung und -beseitigung \u2013 soweit zumutbar \u2013 zu unterst\u00fctzen, insbesondere durch die Anfertigung eines M\u00e4ngelberichts und die Bereitstellung weiterer zur Veranschaulichung von M\u00e4ngeln geeigneter Unterlagen.<\/p>\n<p><strong>8.3<\/strong> Arbeitsergebnisse, die gem\u00e4\u00df Ziffer 8.1 der Abnahme bed\u00fcrfen, gelten auch als abgenommen, sobald sie durch den Auftraggeber f\u00fcr einen Zeitraum von nicht weniger als vier Wochen produktiv genutzt worden sind und eine Mitteilung von abnahmehindernden M\u00e4ngeln nicht erfolgt ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> Leistungsm\u00e4ngel und deren Beseitigung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>9.1<\/strong> Bei etwaigen M\u00e4ngeln, die ENLITE zu vertreten hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf deren Beseitigung (Nacherf\u00fcllung). ENLITE ist innerhalb einer angemessenen Frist die Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung zu geben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ENLITE bei der Beseitigung von M\u00e4ngeln in f\u00fcr den Auftraggeber zumutbarer Form zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><strong>9.2<\/strong> Ein vom Auftraggeber festgestellter Mangel ist unverz\u00fcglich und zumindest in Textform gegen\u00fcber ENLITE mitzuteilen, wobei der Mangel \u2013 soweit zumutbar \u2013 genau zu beschreiben ist.<\/p>\n<p><strong>9.3<\/strong> Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung durch ENLITE fehl, kann der Auftraggeber\u2013 unbeschadet seiner weiteren Rechte \u2013 vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern. Die R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages und\/oder die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen auf Schadensersatz statt der Leistung oder von Anspr\u00fcchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann von dem Auftraggeber jedoch nur bei einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung durch ENLITE verlangt werden.<\/p>\n<p><strong>9.4<\/strong> M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Auftraggebers bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Brauchbarkeit, bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Verschlei\u00df wie bei Sch\u00e4den, die nach dem Gefahr\u00fcbergang infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgem\u00e4\u00df Instandsetzungsarbeiten oder \u00c4nderungen vorgenommen, so bestehen f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche gegen ENLITE.<\/p>\n<p><strong>9.5<\/strong> Erbringt ENLITE Leistungen zur Suche oder Beseitigung gemeldeter St\u00f6rungen, kann ENLITE vom Auftraggeber hierf\u00fcr eine Verg\u00fctung nach diesem Vertrag verlangen, wenn es sich bei der gemeldeten St\u00f6rung nicht um einen Mangel handelt und der Auftraggeber dies bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Pr\u00fcfung h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen. Sobald ENLITE erkennen kann, dass es sich bei der gemeldeten St\u00f6rung nicht um einen Mangel handelt, weist ENLITE den Auftraggeber unverz\u00fcglich darauf hin. Eine Pflicht zur Verg\u00fctung von vorgenannten Leistungen besteht f\u00fcr den Zeitraum, ab dem ENLITE das Nichtvorliegen eines Mangels erkennen kann, nur, wenn der Auftraggeber daraufhin den Auftrag zur St\u00f6rungsbeseitigung best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><strong>9.6<\/strong> ENLITE haftet daf\u00fcr, dass dem \u00dcbergang von Arbeitsergebnissen an den Auftraggeber keine Rechte Dritter entgegenstehen. Falls Dritte Rechte an Arbeitsergebnissen von ENLITE gegen den Auftraggeber geltend machen, wird der Auftraggeber ENLITE unverz\u00fcglich zumindest in Textform hier\u00fcber informieren. Bei Bestehen von Rechten Dritter ist ENLITE berechtigt, die Nacherf\u00fcllung dadurch zu erbringen, dass ENLITE nach eigener Wahl dem Auftraggeber eine Rechte Dritter nicht ber\u00fchrende Benutzungsm\u00f6glichkeit der Arbeitsergebnisse verschafft, was durch \u00c4nderung der Arbeitsergebnisse oder deren Austausch gegen gleichwertig ge\u00e4nderte Arbeitsergebnisse oder dadurch geschehen kann, dass ENLITE Schutzrechtsanspr\u00fcche eines Dritten gegen den Auftraggeber abwehrt oder reguliert.<\/p>\n<p><strong>9.7<\/strong> Falls Dritte Rechte an Arbeitsergebnissen von ENLITE gegen den Auftraggeber geltend machen, ist ENLITE berechtigt, den Auftraggeber auf eigene Kosten gegen die Anspr\u00fcche des Dritten zu verteidigen. Der Auftraggeber wird ENLITE in diesem Fall bei der Abwehr der Anspr\u00fcche Dritter und der eventuellen Prozessf\u00fchrung in zumutbarem Umfang unterst\u00fctzen und Handlungen (wie z.B. ein Anerkenntnis der Anspr\u00fcche Dritter) unterlassen, die die Abwehr des Anspruchs durch ENLITE behindern; diese Verpflichtung des Auftraggebers besteht indessen nur, wenn ENLITE den Auftraggeber von den Nachteilen und Risiken des Streitfalls freistellt.<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong> Haftung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>10.1<\/strong> ENLITE haftet uneingeschr\u00e4nkt nach den gesetzlichen Bestimmungen<\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr die durch ENLITE, die gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den, die auf der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit beruhen;<\/li>\n<li>wegen Fehlens oder Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;<\/li>\n<li>f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von ENLITE, der gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>10.2<\/strong> ENLITE haftet in allen F\u00e4llen vertraglicher und au\u00dfervertraglicher Haftung unter Begrenzung auf die vertragstypischen vorhersehbaren Sch\u00e4den, die auf einer leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch ENLITE beruhen. Wesentliche Pflichten im Sinne dieser Bestimmung sind Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.<\/p>\n<p><strong>10.3<\/strong> Vorbehaltlich der Regelungen des Produkthaftungsgesetzes ist eine verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung von ENLITE ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>10.4<\/strong> Im \u00dcbrigen ist die Haftung von ENLITE bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit begrenzt auf den Betrag von EUR 3.000.000,00 (in Worten: Euro drei Millionen) pro Schadensfall.<\/p>\n<p><strong>10.5<\/strong> ENLITE haftet bei einfach fahrl\u00e4ssig verursachtem Datenverlust nur f\u00fcr den Schaden, der auch bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer und regelm\u00e4\u00dfiger, der Bedeutung der Daten angemessener, Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden w\u00e4re. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von ENLITE zu vertretenden Gr\u00fcnden behindert oder unm\u00f6glich war.<\/p>\n<p><strong>10.6<\/strong> Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 10 gelten entsprechend auch f\u00fcr die Haftung von ENLITE gegen\u00fcber dem Auftraggeber im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong> H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>11.1<\/strong> Sind die Leistungen von ENLITE durch h\u00f6here Gewalt endg\u00fcltig verhindert, so ist jede Partei zur sofortigen Vertragsbeendigung durch R\u00fccktritt berechtigt. Bei vor\u00fcbergehender Leistungsbehinderung von ENLITE durch Umst\u00e4nde h\u00f6herer Gewalt ist ENLITE berechtigt, die Erbringung von Leistungen um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.<\/p>\n<p><strong>11.2<\/strong> Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund H\u00f6herer Gewalt sind ausgeschlossen.<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><strong> Geheimhaltung, Ver\u00f6ffentlichung, Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>12.1<\/strong> Beide Parteien verpflichten sich einander wechselseitig, vertrauliche Informationen und Unterlagen, sowohl technischer als auch gesch\u00e4ftlicher Art, der jeweils anderen Partei, die offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder von der anderen Partei als vertraulich bezeichnet werden, geheim zu halten und streng vertraulich zu behandeln. Informationen, die allgemein zug\u00e4nglich sind oder in rechtm\u00e4\u00dfiger Weise ver\u00f6ffentlicht wurden, sind davon nicht erfasst.<\/p>\n<p><strong>12.2<\/strong> Die vertraulichen Informationen d\u00fcrfen nur im Rahmen des Vertragszwecks genutzt werden. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen sie weder aufgezeichnet noch gespeichert, vervielf\u00e4ltigt, weitergegeben oder in sonstiger Weise f\u00fcr eigene Zwecke genutzt oder verwertet werden.<\/p>\n<p><strong>12.3<\/strong> Ungeachtet der vorstehenden Ziffern 12.1 und 12.2 d\u00fcrfen die Parteien vertrauliche Informationen weitergeben, wenn<\/p>\n<p><strong>(i)<\/strong> diese dem Informationsempf\u00e4nger zum Zeitpunkt der \u00dcberlassung ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits bekannt waren,<\/p>\n<p><strong>(ii)<\/strong> die Informationen bereits ver\u00f6ffentlich sind oder sp\u00e4ter, ohne dass dies auf eine rechts- oder vertragswidrige Handlung des Informationsempf\u00e4ngers zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, ver\u00f6ffentlicht werden,<\/p>\n<p><strong>(iii)<\/strong> eine Partei diese rechtm\u00e4\u00dfig von dritter Seite ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erh\u00e4lt,<\/p>\n<p><strong>(iv)<\/strong> die Information vom Informationsempf\u00e4nger unabh\u00e4ngig entwickelt worden sind, oder<\/p>\n<p><strong>(v)<\/strong> gesetzliche Bestimmungen oder Anordnungen staatlicher Organe die Offenlegung gebieten oder die jeweils andere Partei hierin eingewilligt hat. Die Parteien werden sich \u2013 sofern rechtlich zul\u00e4ssig &#8211; unverz\u00fcglich gegenseitig unterrichten, sobald sie von einer Beh\u00f6rde um Auskunft \u00fcber vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei ersucht oder sonstigen hoheitlichen Ma\u00dfnahmen unterworfen werden.<\/p>\n<p><strong>12.4<\/strong> Die Parteien werden auch ihre Mitarbeiter und Dritte, sofern diese mit den vertraulichen Informationen berechtigter Weise in Ber\u00fchrung kommen, entsprechend verpflichten, soweit diese nicht bereits anderweitig zur entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet worden sind.<\/p>\n<p><strong>12.5<\/strong> Diese Verpflichtungen dieser Ziffer 12 zur Geheinhaltung gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist, f\u00fcr eine Dauer von 5 (f\u00fcnf) Jahren, beginnend mit dem Ende der Vertragslaufzeit.<\/p>\n<p><strong>12.6<\/strong> ENLITE ist berechtigt, den Auftraggeber in seine Referenzkundenliste aufzunehmen, es sei denn, der Vertrag enth\u00e4lt eine hiervon abweichende Bestimmung. ENLITE ist auch berechtigt, den Auftraggeber in Werbeunterlagen, der Web-Site von ENLITE und dergleichen als Referenz zu benennen und sein Logo zu diesem Zweck zu verwenden.<\/p>\n<p><strong>12.7<\/strong> Die Parteien verpflichten sich einander wechselseitig, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen \u2013 insbesondere der DSGVO &#8211; einzuhalten und bei der Durchf\u00fchrung des Vertrages nur Erf\u00fcllungsgehilfen einsetzen, die zur Einhaltung dieser datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet worden sind. Im Rahmen der zweckbestimmten Leistungserbringung ist ENLITE befugt, die im Zusammenhang des jeweiligen Auftrages \u00fcbermittelten personenbezogene Daten unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten.<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li><strong> Abwerbeverbot<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>13.1<\/strong> W\u00e4hrend der Dauer des Vertrags sowie f\u00fcr die Dauer von weiteren 24 Monaten nach Beendigung des Vertrags ist es dem Auftraggeber untersagt, direkt oder indirekt, selbst oder durch Dritte, im eigenen Namen oder im Namen Dritter, einen Mitarbeiter von ENLITE, der w\u00e4hrend des Vertragsverh\u00e4ltnisses Mitarbeiter von ENLITE war, abzuwerben oder einzustellen oder einen Dritten zu einer solchen Tat anzustiften.<\/p>\n<p>13.2 Im Falle des Versto\u00dfes gegen vorstehende Ziffer 13.1 ist der Auftraggeber verpflichtet, eine auf Anforderung durch ENLITE sofort f\u00e4llige Vermittlungsgeb\u00fchr\/Vertragsstrafe an ENLITE zu zahlen, deren H\u00f6he betr\u00e4gt ein Drittel der in den letzten 12 Monaten (vor Beendigung von dessen Anstellungsvertrag) durch ENLITE an den betreffenden Mitarbeiter gezahlten Verg\u00fctung.<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li><strong> K\u00fcndigung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>14.1<\/strong> Soweit nicht anders bestimmt, ist der Vertrag f\u00fcr beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich k\u00fcndbar.<\/p>\n<p><strong>14.2<\/strong> Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>14.3<\/strong> Jede K\u00fcndigung bedarf der Schriftform.<\/p>\n<ol start=\"15\">\n<li><strong> Sonstiges <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>15.1<\/strong> Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/p>\n<p><strong>15.2<\/strong> Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrag ist Hamburg\/Deutschland, sofern zwischen den Parteien keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.<\/p>\n<p><strong>15.3<\/strong> Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausf\u00fchrung des Vertrages getroffen werden, sind in Textform niederzulegen. M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachtr\u00e4gliche Erg\u00e4nzungen oder \u00c4nderungen von vertraglichen Bestimmungen sind nachvollziehbar und beweisbar zu gestalten, indem die Textform hierf\u00fcr gew\u00e4hlt wird.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-5446","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>AGB - ENLITE Management and Engineering<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"noindex, follow\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"AGB - ENLITE Management and Engineering\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/enlite.de\/en\/agb\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"ENLITE Management and Engineering\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2025-01-17T11:01:09+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Est. reading time\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"1 minute\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/enlite.de\\\/agb\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/enlite.de\\\/agb\\\/\",\"name\":\"AGB - 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